Einige der häufigsten Fragen rund um die Werke von J.B.O. werden hier beantwortet. Natürlich können hier nicht alle Fragen beantwortet werden, aber für weitere Fragen gibt es ja die Community J.B.O. Fans und jede Menge Kontaktmöglichkeiten 🙂
Dazu gibt es eine lange Liste auf einer eigenen Seite, auf der wir Coverversionen und von anderen Songs inspirierte Songs mit ihren jeweiligen Vorlagen sammeln.
Die Antwort findest Du auf Deiner Booklet-Rückseite – da stehen nämlich die Urheber-Angaben. Wenn der Song von J.B.O. selbst ist, steht mindestens einer der Jungs dort als Urheber. Wenn dort jemand anders steht, ist es eine Coverversion. War doch ganz einfach 😉
Jaja, da gibt es einige immer wiederkehrende Kandidaten, die aus den verschiedensten Gründen J.B.O. zugeschrieben werden, wie zum Beispiel „Moskau“ von Donald Dark, „Hamster“ von Timmy, „Ich würde nie zu den Hosen gehen“ von den Yeti Girls, „Du willst immer nur ficken“ von Ganz schön feist und sicher noch einige andere. Diese Songs sind nicht von J.B.O. – leider gilt bei den ganzen MP3-Tauschbörsen: wo J.B.O. drauf steht könnte auch was ganz was anderes drin sein. Im Zweifelsfall (bei einem nicht hier aufgeführten Song) hilft eine Rückfrage. Weitere Songs, die nicht von J.B.O. findest Du bei der Rosa Armee Fraktion.
Das Original von „Verteidiger des Blödsinns“ ist „Verteidiger des Blödsinns“ – dies ist keine Coverversion, sondern eine J.B.O.-Eigenkomposition im Manowar-Stil.
Da es sich hier nicht um Coverversionen, sondern um Parodien handelt. Der Unterschied? Eine Coverversion ist eine neue Version eines Songs, eine Parodie wiederum ist ein Song im Stil eines Künstlers/Songs. Vorteil solcher Parodien: im Gegensatz zu den Coverversionen müssen hier keine Genehmigungen eingeholt werden.
Zum Teil schon, teilweise sind die Vinyl-Ausgaben auch schon wieder vergriffen. Die neueren Alben sind alle auch auf Vinyl erschienen. Grundsätzlich soll das auch beibehalten werden.